23.04.2025
Massif E
Seit Jahresbeginn 2025 ist die Filmförderanstalt (FFA) zuständig für die bisherige kulturelle Filmförderung der BKM. Die FFA verantwortet damit alle Filmförderungsprogramme auf Bundesebene: die Filmförderung nach dem novellierten FFG, die jurybasierte kulturelle Filmförderung des Bundes, den Deutschen Filmförderfonds DFFF und den German Motion Picture Fund GMPF. Das novellierte Filmförderungsgesetz soll ein erster, zentraler Baustein einer umfassenden Reform sein, die Deutschland als Filmproduktionsstandort endlich wieder konkurrenzfähig machen soll.
Der 187. MedienMittwoch ging im Rahmen vom 5. KONGRESS ZUKUNFT DEUTSCHER FILM beim 18. Lichter Filmfest den Fragen nach:
Was ändert sich durch die Novellierung des FFG? Wie geht es weiter mit der kulturellen Filmförderung in Deutschland? Welche Synergien ergeben sich zwischen den Förderinstitutionen FFA, HessenFilm und Medien sowie dem Kuratorium Junger Deutscher Film? Welche Effekte hat dies für Hessische Produzenten?
Als Referenten waren vor Ort:
Peter Dinges, Vorstand Filmförderungsanstalt (FFA), Alfred Holighaus, Geschäftsführer Kuratorium junger deutscher Film und Marion Wagner, Leiterin Förderabteilung, internationale Koproduktionen Hessen Film & Medien GmbH.
Die Moderation übernahm Christian Hoppenstedt, Kuratoriumsmitglied m² MedienMittwoch Stiftung.
Foto-Rückblick
Referenten

MedienMittwoch Kurator
Christian Hoppenstedt

Geschäftsführer, Kuratorium junger deutscher Film
Alfred Holighaus

Vorstand, Filmförderungsanstalt FFA
Peter Dinges
